Rechtliche Grundlagen

Die Fachhochschule für europäisches Fachpersonal wurde nach dem Beschluss des Ministers für Bildung und Sport vom 31. Januar 2005 gegründet. < Gemäss Art. 11. Ab. 1 und 3 und Art. 4a Ab. 2 und Art. des Gesetzes über Fachhochschulen vom 26. Januar 1997 (Gesetzblatt Nr. 96, Pos. 590 und spätere Änderungen)> Gemäss dem Beschluss des Ministers fuer Bildung und Sport vom 12 Mai 2005 wurde die  Fachhochschule für europäisches Fachpersonal in Posen ins Register der nichtstaatlichen Fachhochschulen eingetragen worden - Nr 170

Sechs der sieben angebotenen Studiengängen besitzt die Bestätigung der Staatlichen Akkreditierungskommission

-Raumwirtschaft

- Pädagogik

-Kulturgüterpflege

-Kulturwissenschaft

- Touristik und Erholung

-Ökonomie

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